3.4 Haltestellenkonzept
Haltestellen sind die Zugangsstellen zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und stellen somit das „Aushängeschild“ für den ÖPNV dar. Die Haltestellen müssen hinsichtlich Funktion, Komfort, Gestaltung und Barrierefreiheit den Ansprüchen an ein zeitgemäßes ÖPNV-System entsprechen. Insbesondere die Barrierefreiheit im ÖPNV ist im vorhandenen Stadtbussystem noch nicht umgesetzt. Der eigenständige Zugang zum ÖPNV ist somit für behinderte Personen oft nicht möglich. Das Haltestellenkonzept wurde federführend vom Fachbereich Mobilitätsplanung der GTL erarbeitet und von einer Arbeitsgruppe begleitet. Zur Arbeitsgruppe gehörten der Behindertenbeauftragte, die Seniorenbeauftragte, die Jungendbeauftragte, der Mobilitätsbeauftragte, der Betriebsleiter der SVL, Vertreter des AK-Verkehrs und Fachleute aus der Stadtverwaltung. Im Haltestellenkonzept sind die Haltestellenformen und Anforderungen an eine zeitgemäße sowie für die gängigen Busse geeignete Haltestelleninfrastruktur beschrieben und Vereinheitlicht. Darauf aufbauend muss jede Haltestelle dann individuell und in Abhängigkeit verschiedener
Rahmenbedingungen geplant werden. Um den behindertengerechten Ausbau in vollem Umfang nutzen zu können, ist darauf zu achten, dass auch die Zugänge und das Umfeld der Haltestellen möglichst barrierefrei gestaltet sein sollten. Als Grundlage für die Haltestellenplanung wurden sogenannte Musterhaltestellen für die zukünftigen drei Haltestellenkategorien (A, B, C) entworfen. Diese Musterhaltestellen beschreiben den jeweiligen baulichen Mindeststandard incl. der notwendigen Ausstattungsmerkmale.
KONZEPT
Wir haben hier für Sie das Haltestellenkonzept und alle Anlagen zum Download zur Verfügung gestellt

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